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Für zufriedene Kunden, Vertrauensbildung und Rechtssicherheit im Internet:
Das Internet-Siegel E-Commerce Quality
1. Bedeutung und Wert des Internet-Siegels E-Commerce Quality
Keine allgemein verfügbare Internet-Technologie ist derzeit in der Lage, zu
garantieren, daß Kunden und Geschäftspartner im World Wide Web einander
zweifelsfrei identifizieren können und ihre Aktivitäten beim virtuellen Einkauf,
beim Verkauf und beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen rechtskonform und
sicher abgewickelt werden. Zweifel und Unsicherheit sowohl beim Konsumenten wie
auch in der Wirtschaft behindern und verlangsamen deshalb die weitere Entfaltung
des E-Commerce trotz dessen anerkannt hohen Nutzenpotentials für alle
Beteiligten.
Dem Internet-Siegel E-Commerce Quality kommt in dieser Phase des sich allmählich
entfaltenden Online-Handels und des Online-Geschäftsverkehrs besondere Bedeutung
zu: Wo immer es im Web aufscheint, gibt das Internet-Symbol dem
Internet-Benutzer die Gewißheit, daß er sich an einem Webplatz befindet, dessen
Identität und Authentizität vom Handelsverband überprüft und bestätigt wurde.
Darüber hinaus bringt E-Commerce Quality zum Ausdruck, daß der geprüfte Webplatz
– sei es nun ein Einkaufsportal, ein elektronischer Marktplatz, ein Online-Shop
oder eine Online-Firmenseite – kundenfreundlich und gesetzeskonform über seine
Angebote und alle Geschäftsabwicklungen informiert und dem Benutzer dabei
sichere, qualitativ hochwertige elektronische Funktionen zur Verfügung stellt.
Basis für diese überaus wichtigen vertrauensbildenden Maßnahmen bei der
Online-Geschäftsabwicklung sind die im Handelsverband erstellten Richtlinien für
E-Commerce Quality. Sie halten im Detail fest, wie Qualität, Rechtskonformität,
Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit beim E-Commerce definiert werden, wobei in
die Prüfkriterien neue rechtliche Normen und Vorschriften ebenso kontinuierlich
Eingang finden wie die Anwendung neuer Technologien.
In ebenso vielfacher Form wie E-Commerce Quality Vertrauen schafft und
inhaltliche wie funktionelle Qualität bestätigt, nützt es dem Online-Handel, der
nach erfolgreich abgeschlossener Begutachtung das Internet-Siegel an seine
Internet-Plattform, seinen Online-Shop oder seinen Website führt: Vertrauen und
Glaubwürdigkeit sind im virtuellen Raum die wohl wichtigsten Voraussetzungen
dafür, um Kunden zu gewinnen und sie dauerhaft zu binden.
Und während die Überprüfung nach den einschlägigen EU-Richtlinien und
österreichischen Gesetzen (in erster Linie genannt seien hier das
E-Commerce-Gesetz und das Fernabsatz-Gesetz sowie einzelne Bestimmungen des
Telekommunikationsgesetzes, des Datenschutz-Gesetzes 2000, des Handelsgesetzes,
des Firmenbuchgesetzes und der Gewerbeordnung) ein hohes Maß an Rechtssicherheit
gewährt, bewirkt der in der Begutachtung enthaltene umfassende Funktions-Check,
daß die technischen Abläufe auf hohem Qualitätsniveau gehalten werden können.
Nicht zuletzt aber bedeutet die mit dem Internet-Siegel nachgewiesene Einhaltung
der Richtlinien für E-Commerce Quality auch einen Schutz des seriösen,
kundenfreundlichen und qualitätsbewußten Online-Unternehmens gegenüber den
Grauzonen des World Wide Web.
2. Der Weg von der Begutachtung bis zur Verleihung
Das Recht zur Führung des Internet-Siegels E-Commerce Quality kann grundsätzlich
von allen Unternehmen und Organisationen erworben werden, die über einen
Webplatz oder eine Internet-Präsenz verfügen und diese zur Begutachtung nach den
gleichnamigen Qualitätsrichtlinien beim Handelsverband anmelden.
Mit der Überprüfung nach den darin festgelegten Qualitätskriterien, die sich auf
die Bereiche
Rechtskonformität
Benutzerkomfort
Sicherheit und
technische Funktionalität
erstrecken, ist die im Handelsverband eingerichtete ECQ-Begutachtungsstelle
betraut.
Ihre Aufgabe ist es, im Rahmen von drei Prüfdurchgängen ( jeder von ihnen wird
zu unterschiedlichen Zeiten an jeweils einem anderen Tag der Woche durchgeführt)
im Detail festzuhalten, inwieweit ein Webplatz den Voraussetzungen für die
Verleihung des Siegel E-Commerce Quality entspricht. Werden dabei Fehler oder
Mängel entdeckt, so wird der Inhaber oder Betreiber des Webplatzes noch während
der Prüfung darüber informiert, welche Verbesserungen durchzuführen sind. Nach
deren Durchführung wird die planmäßige Prüfung fortgesetzt und bei positivem
Verlauf abgeschlossen, ohne daß dem Antragsteller dadurch Zusatzkosten
entstehen.
Dokumentiert wird die Prüfung durch ein schriftliches Prüfungsprotokoll, in dem
neben dem Ergebnis auch die genauen Prüfzeiten enthalten sind. Darüber hinaus
enthält das Protokoll eine eigene Rubrik, in der dem Antragsteller Anregungen
und Empfehlungen zur Optimierung seines Webplatzes erteilt werden.
Die Verleihung des ECQ-Siegels erfolgt durch den Handelverband und gilt für
jeweils ein Kalenderjahr, wonach nach vorheriger Verständigung des ECQ-Trägers
eine Verlängerungsprüfung erfolgt.
3. Die 6 Formen des Internet-Siegels als Ausdruck des jeweiligen
Internet-Geschäftsmodells
Bedingt durch die große Zahl der unterschiedlichen Geschäftsmodelle im Internet
vergibt der Handelsverband das E-Zeichen E-Commerce Quality mit vier Zusätzen,
die dem Internet-Benutzer sofort zu erkennen geben, welche besonderen Leistungen
am Webplatz erbracht werden.
a) E-Commerce Quality – Certified Internet Shopping
Das Zeichen E-Commerce Quality mit dem Zusatz Certified Internet Shopping gibt
zu erkennen, daß am Webplatz Waren online eingekauft oder bestellt werden
können, daß die elektronischen Abläufe und Funktionen sicher, kundenfreundlich
und rechtskonform sind und der Kunde nach den EU-Richtlinien sowie deren
Umsetzung in österreichisches Recht über seine Rechte beim Online-Einkauf
informiert wird.
b) E-Commerce Quality – Certified Customer Information
Das Zeichen E-Commerce Quality – Certified Customer Information gibt jenen
online tätigen Unternehmen, die im Internet Firmenseiten eingerichtet haben und
über Produkte, Waren und Dienstleistungen informieren, ohne über einen
Online-Shop oder ein Online-Bestellsystem zu verfügen, die Möglichkeit, sich dem
Internet-Benutzer als registrierte Online-Unternehmen zu präsentieren, das nicht
nur seine Informationspflichten gegenüber dem Kunden vorbildlich und
rechtskonform erfüllt, sondern auch benutzerfreundliche und technisch
einwandfreie Funktionen zur Verfügung stellt, die den Richlinien von E-Commerce
Quality entsprechen.
c) E-Commerce Quality – Plattform des österreichischen Versandhandels
Die Mitgliedsunternehmen der Plattform des österreichischen Versandhandels im
Handelsverband erhalten nach erfolgreicher Überprüfung gemäß den Richtlinien für
E-Commerce Quality das Recht, das Internet-Siegel E-Commerce Quality gemeinsam
mit ihrer geschützten Verbandsmarke zu führen. Die Verbandsmarke ist Ausdruck
eines Ehrenkodexes, in dessen Rahmen sich die Mitgliedsunternehmen zur
freiwilligen Einhaltung von kundenfreundlichen, vertrauensbildenden Formen der
Geschäftsabwicklung verpflichten. Mit der Überprüfung nach den Richtlinien von
E-Commerce Quality wird dieser Verhaltenskodex erweitert und auf die
Geschäftstätigkeit im Internet ausgedehnt.
d) E-Commerce Quality – Certified Business Services
Das Zeichen E-Commerce Quality – Certified Business Services signalisiert dem
Benutzer, daß er sich auf einem Webplatz befindet, an dem – rechtskonform und
auf hohem qualitativen und funktionellen Niveau – Online-Geschäfte oder
Online-Dienste für oder zwischen Unternehmen abgewickelt werden. Langwierige
Überprüfungen der Identität und Authentizität des Geschäftspartners erübrigen
sich, denn Firmenbuchnummer, Firmengericht sind samt allen anderen
Unternehmensdaten im ECQ-Register des Handelsverbandes registriert.
Stellt ein im Internet tätiges Unternehmen seine Dienstleistungen – wie
beispielsweise ein Anbieter von Lieferservices – über ein anderes
Online-Unternehmen dem Konsumenten zur Verfügung, so dokumentiert E-Commerce
Quality auch dem Privatkunden gegenüber beste Online-Qualität.
e) E-Commerce Quality – Certified Payment Services
Speziell für den sicheren Zahlungsverkehr und sichere Online-Zahlungen im
Internet wurde mit dem Zertifikat Certified Payment Services eine besonders
hochwertige Form des Internet-Siegels E-Commerce Quality entwickelt.
Es signalisiert dem Privatkunden ebenso wie dem Geschäftskunden im Internet, daß
er sich bei einem registrierten und authentischen Finanzdienstleister befindet,
dessen Site den ECQ-Richtlinien ebenso wie den jeweils geltenden EU-Richtlinien
und deren Umsetzung in österreichisches Recht entspricht, wobei sämtliche
Informationspflichten sowie alle Bestimmungen hinsichtlich Datenschutz und
Schutz der Privatsphäre erfüllt werden.
Wird ein spezifisches Online-Zahlungssystem angeboten, so bestätigt das
Internet-Siegel gleichzeitig, daß dieses ausführlich geprüft und getestet wurde,
daß online eine benutzerfreundliche Dokumentation verfügbar ist und die jeweils
geltenden europäischen und internationalen Standards für Datensicherheit und die
Verschlüsselung des Datenverkehrs eingehalten werden.
f) E-Commerce Quality – Certified Financial Services
Dient das Zertifikat Certified Payment Services in Verbindung mit dem
Internet-Siegel dem Nachweis des sicheren Zahlungsverkehrs und sicherer
Online-Zahlungen, so trägt E-Commerce Quality nunmehr auch den darüber
hinausgehenden Erfordernissen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
Rechnung.
E-Commerce Quality – Certified Financial Services attestiert dem geprüften,
registrierten und authentifizierten Online-Anbieter, daß er bei der Abwicklung
von Verträgen im Fernabsatz – sei es im Zuge einer online abschließbaren
Kreditgewährung, einer Versicherung, eines Pensionsvertrags, eines
Kreditkartenvertrags, der Anmeldung zu einer stationären oder mobilen Bezahlform
oder anderer Finanzgeschäfte – über die ECQ-Prüfkriterien hinaus auch den in der
EU geltenden, besonderen Bestimmungen über den Fernabsatz von
Finanzdienstleistungen entspricht.
g) Gleichzeitige Führung von mehreren Internet-Siegeln
Ist ein Unternehmen in mehreren Online-Geschäftsbereichen tätig, so kann ihm im
Erstbegutachtungsverfahren und ohne Mehrkosten das Recht zur gleichzeitigen
Führung mehrerer ECQ-Siegel mit den jeweiligen Zusätzen gewährt werden.
Erweitert ein Online-Unternehmen, das bereits zur Führung des ECQ-Zeichens
berechtigt ist, seine Geschäftstätigkeit auf ein weiteres Gebiet, so wird die
Berechtigung zur Führung eines zweiten oder mehrerer ECQ-Siegels mit dem
entsprechenden Zusatz im Zuge einer Neubegutachtung erteilt.
4. Entzug und Erlöschen des Internet-Siegels
Stellt sich nach Zuerkennung des Internet-Siegels E-Commerce Quality heraus, daß
eines oder mehrere Prüfkriterien, aus welchen Gründen immer, nicht mehr erfüllt
werden oder erfüllt werden können, so setzt der Handelsverband sofort nach
Bekanntwerden dem Online-Unternehmen eine angemessene Frist, um den
aufgetretenen Mangel oder Fehler zu beheben. Verstreicht diese Frist und eine
weitere schriftliche Erinnerung ungenützt, so muß dem Betreiber das Recht zur
weiteren Führung des Internet-Siegels entzogen werden.
Das Recht zur Führung des Internet-Siegels E-Commerce Quality erlischt ebenso,
wenn die jährliche Hauptüberprüfung des Webplatzes von der Begutachtungsstelle
nicht vorgenommen werden kann oder vom Online-Unternehmen nicht mehr gewünscht
wird.
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