Sie sind hier: > E-Commerce Quality im Überblick

Für zufriedene Kunden, Vertrauensbildung und Rechtssicherheit im Internet:
Das Internet-Siegel E-Commerce Quality


1. Bedeutung und Wert des Internet-Siegels E-Commerce Quality

Keine allgemein verfügbare Internet-Technologie ist derzeit in der Lage, zu garantieren, daß Kunden und Geschäftspartner im World Wide Web einander zweifelsfrei identifizieren können und ihre Aktivitäten beim virtuellen Einkauf, beim Verkauf und beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen rechtskonform und sicher abgewickelt werden. Zweifel und Unsicherheit sowohl beim Konsumenten wie auch in der Wirtschaft behindern und verlangsamen deshalb die weitere Entfaltung des E-Commerce trotz dessen anerkannt hohen Nutzenpotentials für alle Beteiligten.

Dem Internet-Siegel E-Commerce Quality kommt in dieser Phase des sich allmählich entfaltenden Online-Handels und des Online-Geschäftsverkehrs besondere Bedeutung zu: Wo immer es im Web aufscheint, gibt das Internet-Symbol dem Internet-Benutzer die Gewißheit, daß er sich an einem Webplatz befindet, dessen Identität und Authentizität vom Handelsverband überprüft und bestätigt wurde.

Darüber hinaus bringt E-Commerce Quality zum Ausdruck, daß der geprüfte Webplatz – sei es nun ein Einkaufsportal, ein elektronischer Marktplatz, ein Online-Shop oder eine Online-Firmenseite – kundenfreundlich und gesetzeskonform über seine Angebote und alle Geschäftsabwicklungen informiert und dem Benutzer dabei sichere, qualitativ hochwertige elektronische Funktionen zur Verfügung stellt.

Basis für diese überaus wichtigen vertrauensbildenden Maßnahmen bei der Online-Geschäftsabwicklung sind die im Handelsverband erstellten Richtlinien für E-Commerce Quality. Sie halten im Detail fest, wie Qualität, Rechtskonformität, Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit beim E-Commerce definiert werden, wobei in die Prüfkriterien neue rechtliche Normen und Vorschriften ebenso kontinuierlich Eingang finden wie die Anwendung neuer Technologien.

In ebenso vielfacher Form wie E-Commerce Quality Vertrauen schafft und inhaltliche wie funktionelle Qualität bestätigt, nützt es dem Online-Handel, der nach erfolgreich abgeschlossener Begutachtung das Internet-Siegel an seine Internet-Plattform, seinen Online-Shop oder seinen Website führt: Vertrauen und Glaubwürdigkeit sind im virtuellen Raum die wohl wichtigsten Voraussetzungen dafür, um Kunden zu gewinnen und sie dauerhaft zu binden.

Und während die Überprüfung nach den einschlägigen EU-Richtlinien und österreichischen Gesetzen (in erster Linie genannt seien hier das E-Commerce-Gesetz und das Fernabsatz-Gesetz sowie einzelne Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, des Datenschutz-Gesetzes 2000, des Handelsgesetzes, des Firmenbuchgesetzes und der Gewerbeordnung) ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewährt, bewirkt der in der Begutachtung enthaltene umfassende Funktions-Check, daß die technischen Abläufe auf hohem Qualitätsniveau gehalten werden können.

Nicht zuletzt aber bedeutet die mit dem Internet-Siegel nachgewiesene Einhaltung der Richtlinien für E-Commerce Quality auch einen Schutz des seriösen, kundenfreundlichen und qualitätsbewußten Online-Unternehmens gegenüber den Grauzonen des World Wide Web.



2. Der Weg von der Begutachtung bis zur Verleihung

Das Recht zur Führung des Internet-Siegels E-Commerce Quality kann grundsätzlich von allen Unternehmen und Organisationen erworben werden, die über einen Webplatz oder eine Internet-Präsenz verfügen und diese zur Begutachtung nach den gleichnamigen Qualitätsrichtlinien beim Handelsverband anmelden.

Mit der Überprüfung nach den darin festgelegten Qualitätskriterien, die sich auf die Bereiche

Rechtskonformität
Benutzerkomfort
Sicherheit und
technische Funktionalität

erstrecken, ist die im Handelsverband eingerichtete ECQ-Begutachtungsstelle betraut.

Ihre Aufgabe ist es, im Rahmen von drei Prüfdurchgängen ( jeder von ihnen wird zu unterschiedlichen Zeiten an jeweils einem anderen Tag der Woche durchgeführt) im Detail festzuhalten, inwieweit ein Webplatz den Voraussetzungen für die Verleihung des Siegel E-Commerce Quality entspricht. Werden dabei Fehler oder Mängel entdeckt, so wird der Inhaber oder Betreiber des Webplatzes noch während der Prüfung darüber informiert, welche Verbesserungen durchzuführen sind. Nach deren Durchführung wird die planmäßige Prüfung fortgesetzt und bei positivem Verlauf abgeschlossen, ohne daß dem Antragsteller dadurch Zusatzkosten entstehen.

Dokumentiert wird die Prüfung durch ein schriftliches Prüfungsprotokoll, in dem neben dem Ergebnis auch die genauen Prüfzeiten enthalten sind. Darüber hinaus enthält das Protokoll eine eigene Rubrik, in der dem Antragsteller Anregungen und Empfehlungen zur Optimierung seines Webplatzes erteilt werden.

Die Verleihung des ECQ-Siegels erfolgt durch den Handelverband und gilt für jeweils ein Kalenderjahr, wonach nach vorheriger Verständigung des ECQ-Trägers eine Verlängerungsprüfung erfolgt.


3. Die 6 Formen des Internet-Siegels als Ausdruck des jeweiligen Internet-Geschäftsmodells

Bedingt durch die große Zahl der unterschiedlichen Geschäftsmodelle im Internet vergibt der Handelsverband das E-Zeichen E-Commerce Quality mit vier Zusätzen, die dem Internet-Benutzer sofort zu erkennen geben, welche besonderen Leistungen am Webplatz erbracht werden.

a) E-Commerce Quality – Certified Internet Shopping

Das Zeichen E-Commerce Quality mit dem Zusatz Certified Internet Shopping gibt zu erkennen, daß am Webplatz Waren online eingekauft oder bestellt werden können, daß die elektronischen Abläufe und Funktionen sicher, kundenfreundlich und rechtskonform sind und der Kunde nach den EU-Richtlinien sowie deren Umsetzung in österreichisches Recht über seine Rechte beim Online-Einkauf informiert wird.

b) E-Commerce Quality – Certified Customer Information

Das Zeichen E-Commerce Quality – Certified Customer Information gibt jenen online tätigen Unternehmen, die im Internet Firmenseiten eingerichtet haben und über Produkte, Waren und Dienstleistungen informieren, ohne über einen Online-Shop oder ein Online-Bestellsystem zu verfügen, die Möglichkeit, sich dem Internet-Benutzer als registrierte Online-Unternehmen zu präsentieren, das nicht nur seine Informationspflichten gegenüber dem Kunden vorbildlich und rechtskonform erfüllt, sondern auch benutzerfreundliche und technisch einwandfreie Funktionen zur Verfügung stellt, die den Richlinien von E-Commerce Quality entsprechen.

c) E-Commerce Quality – Plattform des österreichischen Versandhandels

Die Mitgliedsunternehmen der Plattform des österreichischen Versandhandels im Handelsverband erhalten nach erfolgreicher Überprüfung gemäß den Richtlinien für E-Commerce Quality das Recht, das Internet-Siegel E-Commerce Quality gemeinsam mit ihrer geschützten Verbandsmarke zu führen. Die Verbandsmarke ist Ausdruck eines Ehrenkodexes, in dessen Rahmen sich die Mitgliedsunternehmen zur freiwilligen Einhaltung von kundenfreundlichen, vertrauensbildenden Formen der Geschäftsabwicklung verpflichten. Mit der Überprüfung nach den Richtlinien von E-Commerce Quality wird dieser Verhaltenskodex erweitert und auf die Geschäftstätigkeit im Internet ausgedehnt.

d) E-Commerce Quality – Certified Business Services

Das Zeichen E-Commerce Quality – Certified Business Services signalisiert dem Benutzer, daß er sich auf einem Webplatz befindet, an dem – rechtskonform und auf hohem qualitativen und funktionellen Niveau – Online-Geschäfte oder Online-Dienste für oder zwischen Unternehmen abgewickelt werden. Langwierige Überprüfungen der Identität und Authentizität des Geschäftspartners erübrigen sich, denn Firmenbuchnummer, Firmengericht sind samt allen anderen Unternehmensdaten im ECQ-Register des Handelsverbandes registriert.

Stellt ein im Internet tätiges Unternehmen seine Dienstleistungen – wie beispielsweise ein Anbieter von Lieferservices – über ein anderes Online-Unternehmen dem Konsumenten zur Verfügung, so dokumentiert E-Commerce Quality auch dem Privatkunden gegenüber beste Online-Qualität.

e) E-Commerce Quality – Certified Payment Services

Speziell für den sicheren Zahlungsverkehr und sichere Online-Zahlungen im Internet wurde mit dem Zertifikat Certified Payment Services eine besonders hochwertige Form des Internet-Siegels E-Commerce Quality entwickelt.

Es signalisiert dem Privatkunden ebenso wie dem Geschäftskunden im Internet, daß er sich bei einem registrierten und authentischen Finanzdienstleister befindet, dessen Site den ECQ-Richtlinien ebenso wie den jeweils geltenden EU-Richtlinien und deren Umsetzung in österreichisches Recht entspricht, wobei sämtliche Informationspflichten sowie alle Bestimmungen hinsichtlich Datenschutz und Schutz der Privatsphäre erfüllt werden.

Wird ein spezifisches Online-Zahlungssystem angeboten, so bestätigt das Internet-Siegel gleichzeitig, daß dieses ausführlich geprüft und getestet wurde, daß online eine benutzerfreundliche Dokumentation verfügbar ist und die jeweils geltenden europäischen und internationalen Standards für Datensicherheit und die Verschlüsselung des Datenverkehrs eingehalten werden.

f) E-Commerce Quality – Certified Financial Services

Dient das Zertifikat Certified Payment Services in Verbindung mit dem Internet-Siegel dem Nachweis des sicheren Zahlungsverkehrs und sicherer Online-Zahlungen, so trägt E-Commerce Quality nunmehr auch den darüber hinausgehenden Erfordernissen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen Rechnung.

E-Commerce Quality – Certified Financial Services attestiert dem geprüften, registrierten und authentifizierten Online-Anbieter, daß er bei der Abwicklung von Verträgen im Fernabsatz – sei es im Zuge einer online abschließbaren Kreditgewährung, einer Versicherung, eines Pensionsvertrags, eines Kreditkartenvertrags, der Anmeldung zu einer stationären oder mobilen Bezahlform oder anderer Finanzgeschäfte – über die ECQ-Prüfkriterien hinaus auch den in der EU geltenden, besonderen Bestimmungen über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen entspricht.

g) Gleichzeitige Führung von mehreren Internet-Siegeln

Ist ein Unternehmen in mehreren Online-Geschäftsbereichen tätig, so kann ihm im Erstbegutachtungsverfahren und ohne Mehrkosten das Recht zur gleichzeitigen Führung mehrerer ECQ-Siegel mit den jeweiligen Zusätzen gewährt werden.

Erweitert ein Online-Unternehmen, das bereits zur Führung des ECQ-Zeichens berechtigt ist, seine Geschäftstätigkeit auf ein weiteres Gebiet, so wird die Berechtigung zur Führung eines zweiten oder mehrerer ECQ-Siegels mit dem entsprechenden Zusatz im Zuge einer Neubegutachtung erteilt.


4. Entzug und Erlöschen des Internet-Siegels

Stellt sich nach Zuerkennung des Internet-Siegels E-Commerce Quality heraus, daß eines oder mehrere Prüfkriterien, aus welchen Gründen immer, nicht mehr erfüllt werden oder erfüllt werden können, so setzt der Handelsverband sofort nach Bekanntwerden dem Online-Unternehmen eine angemessene Frist, um den aufgetretenen Mangel oder Fehler zu beheben. Verstreicht diese Frist und eine weitere schriftliche Erinnerung ungenützt, so muß dem Betreiber das Recht zur weiteren Führung des Internet-Siegels entzogen werden.

Das Recht zur Führung des Internet-Siegels E-Commerce Quality erlischt ebenso, wenn die jährliche Hauptüberprüfung des Webplatzes von der Begutachtungsstelle nicht vorgenommen werden kann oder vom Online-Unternehmen nicht mehr gewünscht wird.

Diese Seite ausdrucken

                                                                                           


Copyright © 2005 [Handelsverband Österreich]. Alle Rechte vorbehalten.

Handelsverband - A-1080 Wien - Alser Straße 45