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Wichtige Informationen für Online-Unternehmen

Welche Unternehmen können sich um das Internet-Siegel E-Commerce Quality bewerben? 

Auf welche Weise werden Begutachtung und Zertifizierung für das Internet-Siegel durchgeführt?
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Worin liegt der besondere Wert des Internet-Siegels E-Commerce Quality?
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Welche Unternehmen können sich um das Internet-Siegel E-Commerce Quality bewerben?

Frage: Wird das Internet-Siegel nur Handelsunternehmen verliehen?

Antwort: Nein, keineswegs. Die Branchenzugehörigkeit spielt keine Rolle.

Schon heute wird das Internet-Siegel E-Commerce Quality nicht nur von im Internet tätigen Handelsbetrieben und Online-Shops, sondern beispielsweise auch – und dies mit großem Nutzen – von Banken und Dienstleistungsunternehmen, von Betreibern elektronischer Marktplätze, von Internet-Providern und natürlich auch von Unternehmen geführt, die B2B, betreiben – also Produkte nicht an Privatkunden, sondern ausschließlich an Geschäftskunden liefern.


Frage: Welche Voraussetzungen hat ein Unternehmen zu erfüllen, um sich zur Zertifizierung anzumelden?

Antwort: Einzige Voraussetzung dazu ist eine Internet-Präsenz, mit der geschäftliche Interessen verfolgt werden, sowie der ehrliche Wunsch, mit der Erfüllung der Richtlinien und Prüfkriterien von E-Commerce-Quality Kundenfreundlichkeit, Sicherheit und Gesetzeskonformität zu dokumentieren und damit Vertrauen für die Abwicklung von Geschäften via Internet zu schaffen.


Frage: Muß man Mitglied des Handelsverbandes sein, um das Internet-Siegel erwerben zu können?

Antwort: Nein, die Mitgliedsunternehmen des Handelsverbandes, unter ihnen viele führende Versandhandelshäuser, Handelsketten und Online-Anbieter, zählen zwar zu den Pionieren von E-Commerce Quality und fördern das Qualitätsdenken sowie die Vertrauensbildung im Internet. Dennoch ist eine Mitgliedschaft keine Voraussetzung, um seinen Online-Shop oder seinen Webplatz zur Begutachtung anzumelden. Auch die ECQ-Begutachtungsstelle agiert bei ihren Prüfungen selbstverständlich völlig unabhängig und neutral.


Frage: Ist es erforderlich, einen Online-Shop zu betreiben oder Waren übers Internet zu verkaufen, um das Internet-Siegel beantragen zu dürfen?

Antwort: Obwohl in den ECQ-Richtlinien umfassend auf die elektronische Geschäftsabwicklung im Online-Shop eingegangen wird und dabei besondere Informationspflichten gegenüber dem Kunden definiert werden, ist der Online-Verkauf von Waren keineswegs eine Vorbedingung zur Beantragung des Internet-Siegels E-Commerce Quality. Die Geschäftsanbahnung und Geschäftsabwicklung im Internet weist heute eine enorme Bandbreite unterschiedlicher Verfahren auf.

So gibt es Unternehmen, die an ihrem Webplatz zwar über Waren und Dienstleistungen informieren, Bestellungen aber nur über Email oder im Geschäft entgegennehmen. Andere wiederum bieten bestimmte Dienste – etwa Beratungsleistungen, Flugtickets oder Reisen – an, die von vornherein nicht über einen typischen Online-Store vertrieben werden können. Dennoch müssen sie im Internet alle einer Vielzahl von Bestimmungen und Regelungen entsprechen, deren vorbildliche Einhaltung sie mit dem Qualitätssiegel E-Commerce Quality nachweisen können.


Frage: Wie kann der Konsument im Internet erkennen, welche Kriterien überprüft wurden und worauf er sich verlassen kann?

Antwort: Der besondere Wert des Internet-Siegels liegt sicherlich darin, daß der Konsument sich immer darauf verlassen kann, daß im Zuge der umfassenden Begutachtungsverfahren nicht nur die Einhaltung der Richtlinien für E-Commerce Quality, sondern darüber hinaus sämtliche Bestimmungen des Konsumentenschutzes, aber auch des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre überprüft werden.

Gibt ein Kunde etwa seine Bestellung in einem Online-Baumarkt auf und will sich die Ware in einem naheliegenden Geschäft abholen, so bedarf es natürlich keiner zusätzlichen Hinweise über den Zeitpunkt der Zustellung. Dennoch muß der Online-Baumarkt, der das Internet-Siegel E-Commerce Quality führt, alle für ihn relevanten Bestimmungen des Konsumenten- und Datenschutzes in vollem Umfang erfüllen.

Möchte ein Online-Anbieter seinen Kunden von vornherein signalisieren, welche Dienste er im Netz bereitstellt und im Rahmen von E-Commerce Quality geprüft und registriert worden sind, so kann er dies durch Angabe des jeweiligen Zertifikats zum Ausdruck bringen, das ihm gemeinsam mit dem Siegel E-Commerce Quality verliehen wird.


Wie sehen die einzelnen Zertifikate des Internet-Siegels aus?

Insgesamt werden – abhängig von der jeweiligen Geschäftstätigkeit im Internet – derzeit 5 unterschiedliche Zertifikate und ein Sonderzertifikat verliehen. Und zwar für

- Certified Internet Shopping
- Certified Customer Information
- Certified Business Services
- Certified Payment Services
- Certified Financial Services.

Hinzu kommt das sogenannte Versandhandelszertifikat, das speziell für die im Handelsverband organisierten Versandhandelsbetriebe geschaffen wurde, die bereits über einen eigenen Verhaltenskodex verfügen.

- Das Zeichen E-Commerce Quality mit dem Zertifikat Certified Internet Shopping gibt dabei zu erkennen, daß am Webplatz Waren online eingekauft oder bestellt werden können und die elektronischen Abläufe kundenfreundlich und rechtskonform sind.

- Das Zertifikat Certified Customer Information bringt zum Ausdruck, daß der Kunde über Waren oder Dienstleistungen vorbildlich und rechtskonform informiert oder beraten wird, Bestellungen jedoch nicht in einem für ihn bestimmten Online-Shop oder über ein Online-Bestellsystem abgewickelt werden.

- Das Zertifikat Certified Business Services signalisiert wiederum, daß sich der Internet-Nutzer an einem Webplatz befindet, an dem online Geschäfte zwischen Unternehmen – also nicht mit dem privaten Endverbraucher – abgewickelt werden.

- Und schließlich bringen die Zertifikate Certified Payment Services und Certified Financial Services zum Ausdruck, daß man sich entweder bei einem Finanzdienstleister befindet, dessen Online-Zahlungssystem die Richtlinien und Prüfkriterien von E-Commerce Quality voll erfüllen – wobei selbstverständlich den verfügbaren Sicherheitsfunktionen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird – bzw. daß bestimmte Finanzdienstleistungen sicher und vertrauenswürdig via Fernabsatz abgewickelt werden.


Frage: Welches Zertifikat erhält ein Online-Unternehmen, das sowohl einen Online-Shop wie auch ein eigenes Online-Zahlungssystem betreibt?

Antwort: In solchen Fällen zeigt das Zertifizierungssystem von E-Commerce Quality eine seiner besonderen Stärken auf: Denn hier hat der Online-Anbieter, sei es nun ein Handelsbetrieb, eine Bank oder ein Telekommunikationsunternehmen, die Möglichkeit, sowohl seinen Online-Shop wie auch das Online-Zahlungssystem prüfen zu lassen, um nach erfolgreichem Abschluß der Tests die Zertifikate Certified Internet Shopping, Certified Payment Services oder Certified Financial Services zu führen.


Frage: Ist E-Commerce Quality ein rein österreichisches Zeichen?

Antwort: Das gesamte Zertifizierungssystem für E-Commerce Quality wurde einschließlich der ihm zugrunde liegenden Richtlinien und Prüfkriterien in Österreich entwickelt und im Jahr 2000 vom Handelsverband als erstes Internet-Siegel eines europäischen Wirtschaftsverbandes eingeführt.

So gesehen ist es also ein rein österreichisches Zeichen, das auch ganz besonders darauf abzielt, die Vertrauensbildung und Sicherheit im österreichischen Web zu stärken.

Freilich erstreckt sich die Gültigkeit von E-Commerce Quality grundsätzlich auf das gesamte World Wide Web. Und natürlich läßt sich das Internet-Siegel auch in der „realen“ Welt verwenden – beispielsweise in der Unternehmenswerbung, um Konsumenten und Kunden darauf hinzuweisen, wo im Web sicher und vertrauenswürdig eingekauft werden kann.


Frage: Können auch nicht in Österreich niedergelassene Online-Firmen das Internet Siegel erwerben?

Antwort: Sicherlich, wenn dazu die Voraussetzungen gegeben sind. In jedem Fall gilt es, die ECQ-Richtlinien zu erfüllen, in denen als Mindeststandard auch die Einhaltung der EU-Richtlinien für E-Commerce-, Konsumenten- und Datenschutzgesetz verankert sind.

Entspricht ein Online-Unternehmen, ganz gleich, wo es angesiedelt ist, diesen Bestimmungen, dann kann ihm jederzeit das Recht zur Führung des Internet-Siegels erteilt werden.

Eine Reihe angesehener deutscher Unternehmen, aber auch Online-Unternehmen aus dem EU-Nichtmitgliedsland Schweiz wurden bereits mit Erfolg richtlinienkonform zertifiziert und führen seither das Internet-Siegel E-Commerce Quality.


Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, um einen Online-Shop zertifizieren zu lassen, der an einem internationalen Internet-Portal oder einem Marktplatz gehostet wird?

Antwort: Auch solche Online-Unternehmen können ihre Webseiten problemlos für das Internet-Siegel begutachten lassen. Voraussetzung dazu ist lediglich eine klar zuordenbare Webadresse. Geprüft werden kann dabei sowohl der Portal- oder Marktplatz-Betreiber selbst wie auch jeder einzelne der dort niedergelassenen Online-Anbieter.

Wird nur der Portal- oder Marktplatzbetreiber geprüft, so gilt die Zertifizierung natürlich nur für dessen eigene Online-Dienstleistungen und nicht automatisch auch für die angesiedelten Online-Shops.

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