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Wichtige Informationen für Online-Unternehmen
Welche Unternehmen
können sich um das Internet-Siegel E-Commerce Quality bewerben?
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Welche Unternehmen können
sich um das Internet-Siegel E-Commerce Quality bewerben?
Frage: Wird das Internet-Siegel nur
Handelsunternehmen verliehen?
Antwort: Nein, keineswegs. Die Branchenzugehörigkeit spielt keine
Rolle.
Schon heute wird das Internet-Siegel E-Commerce Quality nicht nur von im
Internet tätigen Handelsbetrieben und Online-Shops, sondern beispielsweise auch
– und dies mit großem Nutzen – von Banken und Dienstleistungsunternehmen, von
Betreibern elektronischer Marktplätze, von Internet-Providern und natürlich auch
von Unternehmen geführt, die B2B, betreiben – also Produkte nicht an
Privatkunden, sondern ausschließlich an Geschäftskunden liefern.
Frage: Welche Voraussetzungen hat ein
Unternehmen zu erfüllen, um sich zur Zertifizierung anzumelden?
Antwort: Einzige Voraussetzung dazu ist eine Internet-Präsenz, mit
der geschäftliche Interessen verfolgt werden, sowie der ehrliche Wunsch, mit der
Erfüllung der Richtlinien und Prüfkriterien von E-Commerce-Quality
Kundenfreundlichkeit, Sicherheit und Gesetzeskonformität zu dokumentieren und
damit Vertrauen für die Abwicklung von Geschäften via Internet zu schaffen.
Frage: Muß man Mitglied des Handelsverbandes
sein, um das Internet-Siegel erwerben zu können?
Antwort: Nein, die Mitgliedsunternehmen des Handelsverbandes, unter
ihnen viele führende Versandhandelshäuser, Handelsketten und Online-Anbieter,
zählen zwar zu den Pionieren von E-Commerce Quality und fördern das
Qualitätsdenken sowie die Vertrauensbildung im Internet. Dennoch ist eine
Mitgliedschaft keine Voraussetzung, um seinen Online-Shop oder seinen Webplatz
zur Begutachtung anzumelden. Auch die ECQ-Begutachtungsstelle agiert bei ihren
Prüfungen selbstverständlich völlig unabhängig und neutral.
Frage: Ist es erforderlich, einen
Online-Shop zu betreiben oder Waren übers Internet zu verkaufen, um das
Internet-Siegel beantragen zu dürfen?
Antwort: Obwohl in den ECQ-Richtlinien umfassend auf die elektronische
Geschäftsabwicklung im Online-Shop eingegangen wird und dabei besondere
Informationspflichten gegenüber dem Kunden definiert werden, ist der
Online-Verkauf von Waren keineswegs eine Vorbedingung zur Beantragung des
Internet-Siegels E-Commerce Quality. Die Geschäftsanbahnung und
Geschäftsabwicklung im Internet weist heute eine enorme Bandbreite
unterschiedlicher Verfahren auf.
So gibt es Unternehmen, die an ihrem Webplatz zwar über Waren und
Dienstleistungen informieren, Bestellungen aber nur über Email oder im Geschäft
entgegennehmen. Andere wiederum bieten bestimmte Dienste – etwa
Beratungsleistungen, Flugtickets oder Reisen – an, die von vornherein nicht über
einen typischen Online-Store vertrieben werden können. Dennoch müssen sie im
Internet alle einer Vielzahl von Bestimmungen und Regelungen entsprechen, deren
vorbildliche Einhaltung sie mit dem Qualitätssiegel E-Commerce Quality
nachweisen können.
Frage: Wie kann der Konsument im Internet
erkennen, welche Kriterien überprüft wurden und worauf er sich verlassen kann?
Antwort: Der besondere Wert des Internet-Siegels liegt sicherlich
darin, daß der Konsument sich immer darauf verlassen kann, daß im Zuge der
umfassenden Begutachtungsverfahren nicht nur die Einhaltung der Richtlinien für
E-Commerce Quality, sondern darüber hinaus sämtliche Bestimmungen des
Konsumentenschutzes, aber auch des Datenschutzes und des Schutzes der
Privatsphäre überprüft werden.
Gibt ein Kunde etwa seine Bestellung in einem Online-Baumarkt auf und will sich
die Ware in einem naheliegenden Geschäft abholen, so bedarf es natürlich keiner
zusätzlichen Hinweise über den Zeitpunkt der Zustellung. Dennoch muß der
Online-Baumarkt, der das Internet-Siegel E-Commerce Quality führt, alle für ihn
relevanten Bestimmungen des Konsumenten- und Datenschutzes in vollem Umfang
erfüllen.
Möchte ein Online-Anbieter seinen Kunden von vornherein signalisieren, welche
Dienste er im Netz bereitstellt und im Rahmen von E-Commerce Quality geprüft und
registriert worden sind, so kann er dies durch Angabe des jeweiligen Zertifikats
zum Ausdruck bringen, das ihm gemeinsam mit dem Siegel E-Commerce Quality
verliehen wird.
Wie sehen die einzelnen Zertifikate des Internet-Siegels aus?
Insgesamt werden – abhängig von der jeweiligen Geschäftstätigkeit im Internet –
derzeit 5 unterschiedliche Zertifikate und ein Sonderzertifikat verliehen. Und
zwar für
- Certified Internet Shopping
- Certified Customer Information
- Certified Business Services
- Certified Payment Services
- Certified Financial Services.
Hinzu kommt das sogenannte Versandhandelszertifikat, das speziell für die im
Handelsverband organisierten Versandhandelsbetriebe geschaffen wurde, die
bereits über einen eigenen Verhaltenskodex verfügen.
- Das Zeichen E-Commerce Quality mit dem Zertifikat Certified Internet Shopping
gibt dabei zu erkennen, daß am Webplatz Waren online eingekauft oder bestellt
werden können und die elektronischen Abläufe kundenfreundlich und rechtskonform
sind.
- Das Zertifikat Certified Customer Information bringt zum Ausdruck, daß der
Kunde über Waren oder Dienstleistungen vorbildlich und rechtskonform informiert
oder beraten wird, Bestellungen jedoch nicht in einem für ihn bestimmten
Online-Shop oder über ein Online-Bestellsystem abgewickelt werden.
- Das Zertifikat Certified Business Services signalisiert wiederum, daß sich der
Internet-Nutzer an einem Webplatz befindet, an dem online Geschäfte zwischen
Unternehmen – also nicht mit dem privaten Endverbraucher – abgewickelt werden.
- Und schließlich bringen die Zertifikate Certified Payment Services und
Certified Financial Services zum Ausdruck, daß man sich entweder bei einem
Finanzdienstleister befindet, dessen Online-Zahlungssystem die Richtlinien und
Prüfkriterien von E-Commerce Quality voll erfüllen – wobei selbstverständlich
den verfügbaren Sicherheitsfunktionen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird –
bzw. daß bestimmte Finanzdienstleistungen sicher und vertrauenswürdig via
Fernabsatz abgewickelt werden.
Frage: Welches Zertifikat erhält ein
Online-Unternehmen, das sowohl einen Online-Shop wie auch ein eigenes
Online-Zahlungssystem betreibt?
Antwort: In solchen Fällen zeigt das Zertifizierungssystem von
E-Commerce Quality eine seiner besonderen Stärken auf: Denn hier hat der
Online-Anbieter, sei es nun ein Handelsbetrieb, eine Bank oder ein
Telekommunikationsunternehmen, die Möglichkeit, sowohl seinen Online-Shop wie
auch das Online-Zahlungssystem prüfen zu lassen, um nach erfolgreichem Abschluß
der Tests die Zertifikate Certified Internet Shopping, Certified Payment
Services oder Certified Financial Services zu führen.
Frage: Ist E-Commerce Quality ein rein
österreichisches Zeichen?
Antwort: Das gesamte Zertifizierungssystem für E-Commerce Quality
wurde einschließlich der ihm zugrunde liegenden Richtlinien und Prüfkriterien in
Österreich entwickelt und im Jahr 2000 vom Handelsverband als erstes
Internet-Siegel eines europäischen Wirtschaftsverbandes eingeführt.
So gesehen ist es also ein rein österreichisches Zeichen, das auch ganz
besonders darauf abzielt, die Vertrauensbildung und Sicherheit im
österreichischen Web zu stärken.
Freilich erstreckt sich die Gültigkeit von E-Commerce Quality grundsätzlich auf
das gesamte World Wide Web. Und natürlich läßt sich das Internet-Siegel auch in
der „realen“ Welt verwenden – beispielsweise in der Unternehmenswerbung, um
Konsumenten und Kunden darauf hinzuweisen, wo im Web sicher und vertrauenswürdig
eingekauft werden kann.
Frage: Können auch nicht in Österreich
niedergelassene Online-Firmen das Internet Siegel erwerben?
Antwort: Sicherlich, wenn dazu die Voraussetzungen gegeben sind. In
jedem Fall gilt es, die ECQ-Richtlinien zu erfüllen, in denen als
Mindeststandard auch die Einhaltung der EU-Richtlinien für E-Commerce-,
Konsumenten- und Datenschutzgesetz verankert sind.
Entspricht ein Online-Unternehmen, ganz gleich, wo es angesiedelt ist, diesen
Bestimmungen, dann kann ihm jederzeit das Recht zur Führung des Internet-Siegels
erteilt werden.
Eine Reihe angesehener deutscher Unternehmen, aber auch Online-Unternehmen aus
dem EU-Nichtmitgliedsland Schweiz wurden bereits mit Erfolg richtlinienkonform
zertifiziert und führen seither das Internet-Siegel E-Commerce Quality.
Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, um
einen Online-Shop zertifizieren zu lassen, der an einem internationalen
Internet-Portal oder einem Marktplatz gehostet wird?
Antwort: Auch solche Online-Unternehmen können ihre Webseiten
problemlos für das Internet-Siegel begutachten lassen. Voraussetzung dazu ist
lediglich eine klar zuordenbare Webadresse. Geprüft werden kann dabei sowohl der
Portal- oder Marktplatz-Betreiber selbst wie auch jeder einzelne der dort
niedergelassenen Online-Anbieter.
Wird nur der Portal- oder Marktplatzbetreiber geprüft, so gilt die
Zertifizierung natürlich nur für dessen eigene Online-Dienstleistungen und nicht
automatisch auch für die angesiedelten Online-Shops.
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