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Wichtige Informationen für Online-Unternehmen
Auf welche Weise werden
Begutachtung und Zertifizierung für das Internet-Siegel durchgeführt?
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Auf welche Weise werden
Begutachtung und Zertifizierung für das Internet-Siegel durchgeführt?
Frage: Welche Vorbereitungen muß ein
Online-Unternehmen treffen, um das Recht zur Führung des Internet-Siegels
E-Commerce Quality zu erhalten?
Antwort: Im Prinzip bedarf es keinerlei Vorbereitungen. Es genügt,
das ECQ-Antragsformular auszufüllen, firmenmäßig zu zeichnen und auf dem Postweg
oder elektronisch an den Handelsverband zu übermitteln. Danach kann die Prüfung
durch die unter der Ägide des Österreichischen Handelsverbands tätige
ECQ-Begutachtungsstelle sofort beginnen.
Frage: Ist es sinnvoll, sich vorher beraten
zu lassen, um eine Ablehnung zu vermeiden?
Antwort: Dies ist keineswegs erforderlich. Im Gegenteil: Werden im
Zuge der Begutachtung Fehler festgestellt, so wird der Bewerber darüber
informiert und kann die entsprechenden Mängel korrigieren, ohne daß deshalb
sofort eine Ablehnung erfolgt oder Zusatzkosten entstehen.
Zur guten Vorbereitung ist es in jedem Fall nützlich, die Checklisten mit den
jeweiligen Prüfungskriterien durchzugehen. So erkennt man sofort, ob man
wichtige Vorschriften oder Informationspflichten beachtet oder ob Ergänzungen
erforderlich sind.
Frage: Empfiehlt es sich, vor der Anmeldung
zur Begutachtung die relevanten Gesetzestexte zu studieren?
Antwort: Die wichtigsten Gesetzesbestimmungen sollte man als
Betreiber eines Online-Unternehmens in jedem Fall kennen – also auch dann, wenn
man nicht die Absicht hat, seinen Webplatz oder seinen Webshop zur Prüfung
anzumelden. Denn erstens schützt Unkenntnis nicht vor Strafe, und zweitens
können durch die Nichtbeachtung von Gesetzesvorschriften – wie etwa der
Nichteinhaltung der Konsumentenschutzbestimmungen, des Datenschutzgesetzes oder
des Telekommunikationsgesetzes – große geschäftliche Nachteile entstehen.
Der besondere Wert des Internet-Siegels liegt darin, daß gleichzeitig auch die
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüft wird und somit der Konsument
oder Kunde dem mit dem E-Commerce-Quality-Siegel ausgestatteten
Online-Unternehmen von vornherein Vertrauen schenken kann.
Denn der Kunde selbst kennt die einzuhaltenden Gesetze und Qualitätsvorschriften
noch viele weniger und fühlt sich – wie zahlreiche Untersuchungen bestätigen –
bei seiner ersten Online-Bestellung bei einem neuen Unternehmen nie ganz sicher.
Frage: Wie geht die ECQ-Begutachtungsstelle
bei der Prüfung vor?
Antwort: Diese Frage läßt sich im Grunde mit wenigen Worten
beantworten: sehr umfassend und sehr sorgfältig. Denn geprüft, getestet und
bewertet wird nicht etwa in einem Online-Schnellverfahren, sondern in drei
ausführlichen Sessions, die an drei verschiedenen Tagen stattfinden.
Dies geschieht vor allem deshalb, weil auch die technischen Funktionen, die
Aufrufbarkeit der einzelnen Webseiten sowie der Zugang zum Webplatz überprüft
wird, die zu bestimmten Zeiten unterschiedliche Qualität aufweisen können. Die
drei Prüfdurchgänge sind aber auch erforderlich, um die große Zahl der einzelnen
Anforderungskriterien – bei einem Online-Shop sind es gegenwärtig mehr als 50 –
zuverlässig zu testen.
Frage: Was geschieht, wenn die Prüfer
bestimmte Unzulänglichkeiten entdecken?
Antwort: Hier kommt es auf das Ausmaß der Fehler oder Mängel an: Wird
beispielweise festgestellt, daß wichtige gesetzliche Informationspflichten wie
etwa über das Rücktrittsrecht, die Lieferkosten oder die Zahlungsformen nicht
oder nur unvollständig eingehalten werden, so erfolgt eine mündliche oder
schriftliche Information durch die Begutachtungsstelle. Der entsprechende Passus
wird in der Regel sehr rasch in die entsprechende Webseite zu integrieren sein,
so daß die Prüfung ohne Verzug fortgesetzt und abgeschlossen werden kann.
Bisweilen gibt es aber auch technische Probleme, die dem Online-Unternehmen
selbst bislang unbekannt waren. Das können beispielsweise Mängel im
Bestellsystem, in der Verlinkung oder bei einer Suchmaschine sein. Sind die
Fehler gravierend, muß die Prüfung so lange unterbrochen werden, bis die
entsprechenden „Ausbesserungsarbeiten“ abgeschlossen sind.
Sind hingegen nur marginale Verbesserungen durchzuführen – etwa, daß eine
bestimmte Seite anders betitelt werden oder die Funktion einer Suchmaschine noch
besser erläutert werden sollte – dann wird dies als Empfehlung im
Schlußprotokoll der Begutachtungsstelle vermerkt.
Solche Empfehlungen der Begutachtungsstelle werden von den Unternehmen als
besonders wertvoll empfunden, weil sie auch bei hervorragend gestalteten
Websites eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung ermöglichen.
Frage: Welche Fehler oder Mängel treten am
häufigsten auf?
Antwort: Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, weil sich der
elektronische Handel ebenso wie die Gestaltung des Online-Einkaufs und der
Online-Shops in den Jahren seit der Geburt des Internet-Siegels sehr stark
verändert haben.
In der ersten Phase traten sicherlich viele Fehler bei der Umsetzung des damals
neuen Fernabsatz-Gesetzes auf, und häufig wurden auch einfache
Informationspflichten nicht beachtet. Heute ist vor allem bei den größeren
Unternehmen, die schon länger online sind, ein gewisser Reifegrad feststellbar.
Andererseits treten gegenwärtig – nicht zuletzt infolge der illegalen Nutzung
bestimmter Technologien – völlig neue Fragestellungen des Datenschutzes und des
Schutzes der Privatsphäre in den Vordergrund, so daß für seriöse
Online-Unternehmen wiederum zusätzlicher Handlungsbedarf entsteht. Und dazu
kommt, daß die Gesetzgebung auf dem Gebiet des E-Commerce nach wie vor vielen
Veränderungen und Anpassungen unterworfen ist.
Frage: Was geschieht, wenn alle drei
Prüfdurchgänge positiv abgeschlossen sind?
Antwort: In diesem Fall erhält der Bewerber ein Dokument darüber, daß
ihm das Recht gewährt wird, das Internet-Siegel E-Commerce Quality im gesamten
Geschäftsverkehr, also nicht nur im Web, sondern beispielsweise auch auf seinem
Briefpapier, in Geschäftsdokumenten oder in seiner Werbung für ein Jahr lang zu
führen. Danach muß es für ein weiteres Jahr erneuert werden.
Gleichzeitig wird das zertifizierte Unternehmen in alle vom Handelsverband
geführten Verzeichnisse und Register für E-Commerce Quality sowie das
Internet-Portal www.sicher-einkaufen.at aufgenommen.
Frage: Weshalb muß das Internet-Siegel nach
einem Jahr erneuert werden?
Antwort: Dies ist deshalb notwendig, weil sich sowohl die
Internet-Technologien wie auch die gesetzlichen Vorschriften nach wie vor in
einem ständigen Prozeß der Weiterentwicklung befinden und damit auch
Verhaltenskodex und Richtlinien entsprechend ergänzt werden müssen.
Als das Internet-Siegel E-Commerce Quality in Kraft trat, gab es beispielsweise
noch kein E-Commerce-Gesetz, und die Frage der Cookies war bedeutungslos, weil
die damaligen Webshops den Käufern noch keine personalisierten Seiten zur
Verfügung stellten.
Gravierende Veränderungen gab es ebenso beim Online-Bezahlen. Während einige der
neuen Bezahlformen als absolut sicher gelten können, weil der Kunde bei ihrer
Nutzung keine persönlichen Daten mehr einzugeben hat, sind gleichzeitig neue
Formen des Betrugs und der Datenausspähung aufgetreten, die von den seriösen
Online-Unternehmen wirkungsvoll bekämpft werden müssen.
Schon aus diesen Hinweisen ist zu ersehen, wie wichtig die jährliche
Erneuerungsprüfung sowohl für den Konsumenten wie auch für das
Online-Unternehmen ist. Denn nur ein ständig aktualisiertes Siegel, das nicht
veraltet, kann dauerhaft Vertrauen bewirken und Vertrauen schaffen.
Frage: Wie erfolgt die Erneuerung des
Internet-Siegels?
Antwort: Ganz einfach, indem der Webplatz nach Ablauf der Jahresfrist
einer kompletten Neubegutachtung unterzogen wird. Ist sie positiv abgeschlossen,
so erhält der ECQ-Träger eine neue Urkunde und ein weiteres
Begutachtungsprotokoll, in dem wiederum Empfehlungen und Anregungen zur
Optimierung enthalten sind.
Frage: Was geschieht, wenn beispielsweise
kurz nach Zuerkennung des Internet-Siegels eine wichtige Gesetzesänderung in
Kraft tritt?
Antwort: In diesem Fall werden alle Unternehmen, die das Siegel
tragen, sofort darauf hingewiesen, wie sie die entsprechenden Vorschriften zu
implementieren haben. In der Regel sind die Richtlinien für E-Commerce Quality
der Zeit jedoch weit voraus, so daß neue Bestimmungen der EU bereits eingehalten
werden, noch bevor sie in nationale Gesetze Eingang finden.
So enthielten die Prüfkriterien und die ihnen zugrunde liegenden Richtlinien für
E-Commerce Quality schon frühzeitig Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre im
Internet und nahmen damit ähnliche Bestimmungen vorweg, wie sie später im Rahmen
der EU-Datenschutzrichtlinie in der elektronischen Kommunikation und danach im
österreichischen Telekommunikationsgesetz verpflichtend verankert wurden
Frage: Was sind die Folgen, wenn ein
Unternehmen sich nicht an die ECQ-Richtlinien hält?
Antwort: In diesem Fall tritt eine strenge Prozedur in Kraft, die
vorsieht, daß das Siegel dem Unternehmen nach einem von der Begutachtungsstelle
eingeleiteten Verfahren entzogen werden kann.
Erfreulicherweise mußte dieses Verfahren bisher nicht angewandt werden, denn
Unternehmen, die im Internet seriös Geschäfte abwickeln und mit dem
Internet-Siegel Vertrauen aufbauen wollen, wünschen sich nichts mehr als
dauerhaft zufriedene Kunden. Niemand wird das Zeichen erwerben und die
umfassenden Anforderungen für vorbildliches Verhalten im Netz erfüllen, um dann
vorsätzlich dagegen zu verstoßen.
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