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Wichtige Informationen für Online-Unternehmen
Worin liegt der besondere
Wert des Internet-Siegels E-Commerce Quality?
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Worin liegt der besondere
Wert des Internet-Siegels E-Commerce Quality?
Frage: Welche grundlegende Botschaft
vermittelt E-Commerce Quality?
Antwort: Wo immer das Internet-Siegel E-Commerce Quality im World Wide
Web aufscheint, gibt es dem Internet-Benutzer die Gewißheit, daß er sich an
einem Webplatz befindet, an dem er sich sicher fühlen und dem er Vertrauen
schenken kann. Denn die Identität und Authentizität des Webplatzes –
gleichgültig ob es sich um einen Online-Shop, ein Internet-Portal oder die
Webseiten eines Dienstleistungsunternehmens handelt – wurde von der neutralen
Begutachtungsstelle einer der traditionsreichsten Organisationen der
österreichischen Wirtschaft, dem Handelsverband, überprüft und bestätigt.
Doch das Internet-Siegel bringt darüber hinaus noch viel mehr zum Ausdruck: Es
signalisiert, daß der Webplatz, an dem es aufscheint, kundenfreundlich und
gesetzeskonform über seine Angebote informiert und alle damit verbundenen
Geschäftsabwicklungen vertrauenswürdig und sicher sind.
Frage: Weshalb ist es so wichtig, daß
Identität und Authentizität von Online-Unternehmen durch eine
Wirtschaftsorganisation bestätigt werden?
Antwort: Leider existieren im World Wide Web mit seinen mittlerweile
Milliarden von Webseiten nach wie vor sehr viele virtuelle Unternehmen, die
etwas vorgeben, was sie gar nicht sind, die sich einen fremden Namen aneignen
oder Waren anbieten, über die sie nicht verfügen. Es ist deshalb unerläßlich,
daß sich seriöse Online-Unternehmen im Web mit klaren Angaben über ihren
Betrieb, ihre Geschäftstätigkeit und ihren Standort zu erkennen geben.
Die ECQ-Begutachtungsstelle überprüft, verifiziert und registriert diese
Basisinformationen des Online-Anbieters in einem umfassenden Verfahren, so daß
der Internet-Benutzer, der Kunde oder Kaufinteressent sicher sein kann, es mit
einem authentischen, real existierenden Unternehmen zu tun zu haben.
Frage: Wie wird überprüft, ob ein
Online-Anbieter im Internet gesetzeskonform handelt?
Antwort: Diesem Teil der Prüfung wird im Rahmen der Begutachtung
nachhaltige Aufmerksamkeit gewidmet. Denn mittlerweile gibt es eine ganze Reihe
von EU-Richtlinien und darauf aufbauende österreichische Gesetze, deren Ziel es
ist, verbindliche Normen für die ordnungsgemäße und sichere Abwicklung von
Geschäften über das Internet festzulegen.
Von besonderer Bedeutung sind dabei das Fernabsatz-Gesetz, das E-Commerce-Gesetz,
das Datenschutzgesetz 2000, das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) sowie
das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz („FernFinG“). Mit dem TKG 2003 wird die
überaus wichtige EU-Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und
den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation in
österreichisches Recht umgesetzt.
Bei Websites, die nicht österreichischem Recht unterliegen, werden zur
Begutachtung jeweils die in den entsprechenden EU-Richtlinien verankerten
europäischen Rechtsnormen herangezogen.
Das Internet-Siegel E-Commerce Quality wird von vornherein nur jenen Unternehmen
verliehen, die mit ihren Websites, Online-Angeboten und
Online-Geschäftsabwicklungen auch allen diesen Gesetzesnormen entsprechen. Doch
die Richtlinien für E-Commerce Quality gehen in vielen Punkten noch darüber
hinaus, so daß der Internet-Kunde sicher sein kann, daß nicht nur seine Rechte
gewahrt sind, sondern in freiwilliger Selbstverpflichtung darüber hinausgehende
kundenfreundliche Standards eingehalten werden.
Frage: Welche grundlegenden gesetzlichen
Rechte kann der Kunde im Internet in Anspruch nehmen?
Antwort: Wer heute im österreichischen Teil des World Wide Web Waren
bestellt oder elektronische Dienstleistungen bezieht, dem läßt der Gesetzgeber
von vornherein besonderen Schutz angedeihen, wobei die Rechte des Käufers und
Konsumenten in Österreich in vielen Bereichen weiter gehen als in anderen
EU-Staaten, während in Übersee generell noch viele Rechtslücken bestehen.
Für das Internet-Shopping besonders wichtig sind die Bestimmungen des
Fernabsatz-Gesetzes, das beispielsweise festlegt, daß die Eigenschaften der
angebotenen Waren oder Dienstleistungen klar beschrieben werden, Preise
einschließlich aller Steuern angegeben werden und über etwaige Lieferkosten
sowie Einzelheiten der Zahlung informiert wird. Dazu kommt das für die meisten
Produkte geltende Rücktrittsrecht, das es dem Kunden erlaubt, bestellte und
bereits erhaltene Waren innerhalb einer bestimmten Frist zurückzusenden, wobei
geleistete Zahlungen rückerstattet werden müssen.
Der Gesetzgeber und die seriöse Online-Wirtschaft ziehen hier also am gleichen
Strang. Es geht letztlich darum, Standards für vertrauensbildende Maßnahmen zu
schaffen, die den Einkauf oder die Bestellung in einem virtuellen Geschäftslokal
genauso sicher machen wie im Laden an der Ecke.
Doch bei der Umsetzung aller dieser Maßnahmen gibt es ein Problem: Kunden wollen
vor dem Einkaufen in der Regel keine komplizierten Gesetzestexte lesen – und
selbst wenn sie es wollten, könnten sie nie mit Sicherheit in Erfahrung bringen,
an welche konkreten Bestimmungen sich der Webplatz, den sie gerade besuchen, nun
eigentlich zu halten hat.
Hier leistet das Internet-Qualitätssiegel einen wertvollen Dienst: Denn es
garantiert, daß an jedem Website, an dem sich der Kunde gerade aufhält, exakt
jene Geschäftsbestimmungen veröffentlicht werden, an die sich der
Online-Anbieter zu halten hat – und auch hält.
Für jeden, der über das Internet etwas beziehen oder bestellen möchte, bedeutet
diese Eigenschaft des Siegels E-Commerce Quality deshalb einen unschätzbaren
Vorteil. Man muß sich nicht mehr fragen, ob im konkreten Fall etwas für die
Lieferung zu bezahlen ist oder ein Artikel zurückgegeben werden kann: Die
Informationen darüber wurden von der ECQ-Begutachtungsstelle überprüft und
stehen schwarz auf weiß (oder vielleicht sogar farbig) am geprüften Webplatz zur
Verfügung.
Frage: Garantiert E-Commerce Quality
auch, daß der Bestellablauf im Internet funktioniert?
Antwort: Ja, und zwar in unterschiedlichster Form, obwohl hier noch viele
gesetzliche Voraussetzungen fehlen. So verlangt das im Jänner 2002 in Kraft
getretene E-Commerce-Gesetz zwar, daß jeder, der etwas im Internet etwas
bestellt, über die einzelnen technischen Schritte informiert wird, die zu einer
Bestellung („Vertragsabschluß“) führen, daß technische Mittel zur Korrektur von
Eingabefehlern zur Verfügung stehen und man als Kunde nach Abschicken des
Bestellformulars eine elektronische Nachricht darüber erhält, daß dieses auch
beim Online-Unternehmen angekommen ist.
Doch das allein genügt natürlich noch lange nicht, um eine Bestellung
komfortabel und sicher abzuwickeln. Und deshalb werden im Rahmen der
ECQ-Begutachtung auch alle anderen Instrumente, Funktionen und Verfahren
geprüft, die es einem Kunden beispielsweise ermöglichen, Angebote und Produkte
über Suchmaschinen zu finden, per Tastendruck in den elektronischen
Einkaufswagen zu legen, Waren hinzuzufügen, den Warenkorb wieder zu leeren und
erneut zu füllen, sichere Bezahlformen zu wählen und den Bestellschein nach
nochmaligem Check der Geschäftsbedingungen und aller Einzelheiten des Einkaufs
sicher abzusenden.
Auch hier zeigt also das Internet-Siegel E-Commerce Quality seinen hohen Nutzen
auf: Wer im Internet etwas einkaufen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen
möchte, muß nicht lange probieren, wie und ob die Bestellabläufe funktionieren.
Er kann sich darauf verlassen, komfortable, benutzerfreundliche und sichere
Bestellmöglichkeiten vorzufinden, die bereits einem ausführlichen Test
unterzogen wurden und somit frei von Fehlern und Kinderkrankheiten sind.
Frage: Kann man sich an einem Webplatz,
der das Internet-Siegel E-Commerce Quality trägt, sicher fühlen?
Antwort: Sicherheit im Internet hat bekanntlich sehr viele Gesichter. Es
geht darum, Zahlungen über sichere Datenleitungen abwickeln zu können,
persönliche Daten so zu schützen, daß sie sich von anderen nicht ausspähen und
mißbräuchlich verwenden lassen, aber auch gegen eine Vielzahl von technischen
Fehlern und Problemen im Web gewappnet zu sein.
Die Richtlinien und Prüfverfahren von E-Commerce Quality verlangen daher, daß
Sicherheits- und Schutzmaßnahmen auf unterschiedlichsten Ebenen wirksam werden.
In diesem Sinne werden beispielsweise nicht nur die in einem Online-Geschäft
vorhandenen Zahlungsmöglichkeiten im Hinblick auf eine sichere Form der
Datenübertragung überprüft. Auch die Zahlungssysteme selbst können begutachtet
werden und erhalten bei positivem Verlauf das Internet-Siegel mit dem Zusatz „Certified
Payment System“.
Darüber hinaus verlangen die Richtlinien für E-Commerce Quality, daß die
persönlichen Daten, die der Kunde bei seiner Bestellung eingibt – wie etwa
seinen Namen, seine Anschrift, seine Email-Adresse oder eine Lieferadresse – nur
für den Zweck der Auftragserfüllung verwendet werden dürfen und für jede weitere
Nutzung – also etwa für die Zusendung von weiteren Angeboten per Email – die
Zustimmung des Kunden eingeholt werden muß.
Das Internet-Siegel E-Commerce Quality gibt daher die Gewißheit, daß persönliche
Daten nicht, wie es in vielen europäischen und überseeischen Ländern möglich
ist, ohne Einwilligung ständig für weitere Geschäftsanbahnungen weiterverwendet
oder gar an andere Internet-Anbieter weiterverkauft werden.
Frage: Gewährleistet das Internet-Siegel
E-Commerce Quality auch den Schutz der Privatsphäre?
Antwort: Der Schutz der Privatsphäre wird bei den Online-Unternehmen,
denen das Recht zur Führung des Internet-Siegels E-Commerce Quality zuerkannt
wird, besonders groß geschrieben.
Ein besonders wichtiges Thema dabei sind die Cookies, die von vielen
Internet-Benutzern als Eingriff in ihre Privatsphäre betrachtet werden, weil
diese kleinen Textdateien vom Server vieler Online-Anbieter direkt auf ihren PC
geladen werden. Freilich können Cookies auch sehr vorteilhaft sein, wenn es
darum geht, einen Stammkunden zu identifizieren und ihn auf seine persönlichen
Seiten zu führen oder ihm zu ermöglichen, Einkäufe oder Dienstleistungen zu
besonderen Konditionen abzuwickeln.
Die Richtlinien von E-Commerce Quality sehen daher eine Vorgangsweise vor, die
einerseits den Wünschen des Kunden nach Schutz seiner Privatsphäre entspricht
und andererseits die Möglichkeit der Erbringung komfortabler Dienstleistungen
offenhält: Werden derzeit Cookies in der Regel ohne Wissen des Betroffenen
gesetzt, so informieren die Träger des Internet-Siegels E-Commerce Quality ihre
Kunden nicht nur vor jeder Anbringung der kleinen Textdateien, sondern teilen
ihnen auch mit, wozu Cookies dienen und wie sie wieder entfernt werden können.
Somit liegt es in der Entscheidungsfreiheit des Kunden, ob er eine bestimmte
nützliche Dienstleistung, die mit einem Cookie verbunden ist, in Anspruch nehmen
will oder nicht.
Gleichzeitig damit untersagen die Richtlinien jedoch ausdrücklich jede
mißbräuchliche Verwendung von Cookies, so daß der Kunde, wie immer seine
Entscheidung ausfällt, auf Nummer sicher gehen kann.
Eine ähnliche Vorgangsweise enthalten übrigens die Bestimmungen der
EU-Richtlinie über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der
elektronischen Kommunikation, die mit dem Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG
2003) in österreichisches Recht umgesetzt wurde. Im Unterschied zur
EU-Richtlinie geht das TKG 2003 jedoch nicht explizit auf diese Thematik ein,
was für Online-Anbieter zu erheblichen Problemen führen kann.
Frage: Wie wird sichergestellt, daß das
Internet-Siegel nicht veraltert, sondern immer den neuesten Technologien und
Gesetzesvorschriften entspricht?
Antwort: Seit das Internet-Siegel im Jahr 1999 als erster europäischer
Verhaltenskodex mit dem Ziel entwickelt wurde, bei der Geschäftsabwicklung im
Internet Qualität, Rechtskonformität und Sicherheit zu gewährleisten, wurden
sowohl die Richtlinien wie auch die Prüfkriterien jeweils dem letzten Stand der
Entwicklung angepaßt.
Charakteristisch dafür sind die in die Richtlinien von E-Commerce Quality
aufgenommenen Bestimmungen des Datenschutzes, die darauf ausgerichtet sind, dem
Internet-Nutzer die Gewißheit zu geben, daß personenbezogene Daten sicher sind
und nicht mißbräuchlich verwendet werden. Doch auch die Aufnahme der neuen
Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes ist ein Beispiel für die ständige
Aktualisierung von E-Commerce Quality.
Mit der regelmäßig stattfindenden Neuüberprüfung der zertifizierten
Online-Shops, Websites und Internet-Portale wird gleichzeitig die Voraussetzung
dafür geschaffen, daß die jeweiligen Neuerungen des Verhaltensstandards rasch
übernommen und in die Praxis umgesetzt werden.
Somit gewährleistet das Internet-Siegel nicht nur kontinuierliche
Rechtskonformität und Rechtssicherheit, sondern dokumentiert gleichzeitig ein
hohes, dem jeweiligen technologischen Entwicklungsstand angepaßtes Niveau der
benutzerfreundlichen, komfortablen und sicheren Geschäftsabwicklung im Netz.
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